Angebot
Dann ist es Zeit, sich Unterstützung zu holen!

Sozialpädagogische Beratung für 12 bis 25-Jährige
Sie ist dann sinnvoll, wenn Unterstützung bei einer konkreten Fragestellung gesucht wird, wie z.B.
- Streit mit Geschwistern oder Eltern
- Schwierigkeiten beim Ablösungsprozess von den Eltern
- Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche oder am Ausbildungsplatz
- Start in ein selbständiges Leben nach einem Heimaufenthalt
- Suche einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Schwierigkeiten in freundschaftlichen Beziehungen
- Partnerschaft mit deinem Freund/deiner Freundin
- Umgang mit Suchtmitteln
- Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung
- Eröffnung eines jugendstrafrechtlichen Verfahrens
- usw.
Die Beratung beinhaltet das Erfassen der konkreten Situation und anschliessend die gemeinsame Suche nach Ressourcen und umsetzbaren Lösungswegen, welche dann selbständig im Alltag umgesetzt werden.
Sozialpädagogische Einzelbegleitung
Diese Form der Begleitung unterstützt Jugendliche, die sich aus unterschiedlichen Gründen in einer schwierigen Lebenssituation oder Entwicklungskrisen befinden und dabei in ihrem Alltag konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung von Lösungswegen wünschen/benötigen.
Mittels sorgfältiger Analyse der Situation, gemeinsam verfassten Zielsetzungen und einem konkreten Handlungsplan werden die jungen Menschen motiviert und direkt in der jeweiligen Lebenswelt in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt.
Suchen Sie für die Umsetzung einer jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahme im Rahmen von Beratung und Begleitung von straffälligen Kindern/Jugendlichen eine kompetente Fachperson aus dem Bereich Sozialpädagogik?
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir die konkrete Ausgestaltung der Unterstützung besprechen können.
Sozialpädagogisches Eltern-Coaching (zwei bis drei Monate, ein- bis zweimal wöchentlich)
Diese Beratungsform eignet sich für Familien, die eine konkrete Fragestellung zum Erziehungsalltag haben oder eine Einschätzung wünschen/benötigen, wo sie in der Erziehung etwas verändern können, sodass der Familienalltag (wieder) ruhiger und für das Kindeswohl förderlicher wird.
Diese Beratungsform setzt die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern voraus, offen über ihre Familiensituation zu kommunizieren und zu reflektieren und die erhaltenen Anregungen selbständig in ihrem Alltag umzusetzen. Die Konsultationen erfolgen ein- bis zweimal wöchentlich während zwei bis drei Monaten bei der Familie zu Hause. Das Ziel ist vorhandene Kompetenzen zu stärken und auszubauen und gemeinsam gangbare Wege für den Familienalltag zu erarbeiten oder die passende weitere Unterstützung aufzugleisen.
Sozialpädagogische Familienbegleitung (sechs Monate, ein-bis dreimal wöchentlich, verlängerbar oder intensiv gemäss Vereinbarung)
Sie ist angezeigt bei Familien, die sich in einer länger anhaltenden psychosozialen Belastungssituation befinden und deren Kinder deshalb in ihrer Entwicklung eingeschränkt oder gefährdet sind oder dies befürchtet wird.
Eine intensive Begleitung dient der Vermeidung einer Fremdplatzierung bei akuter Gefährdung des Kindeswohls.
Die Unterstützung ist zeitlich begrenzt, sie vermittelt Hilfe zur Selbsthilfe und findet gemäss Vereinbarung ein bis dreimal wöchentlich in der Lebenswelt der Familie statt.
Die familiäre Situation wird gemeinsam schrittweise analysiert, bisherige Handlungsweisen werden überdacht und neue, zielführendere Verhaltens- und Handlungsoptionen besprochen und eingeübt. Die Familie wird motiviert, zwischen den Terminen neue Reaktions- und Verhaltensweisen selbst einzuüben. In der Begleitung wird Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Familie, der zuweisenden Stelle und der BeAA Jugend- und Familienbegleitung gelegt.
Besuchsrechtsbegleitung und begleitete Übergabe bei Besuchen (Dauer und Frequenz gemäss Vereinbarung)
Ein Kind kann aus unterschiedlichen Gründen getrennt von Vater und/oder Mutter leben und diese nur in Begleitung sehen. Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Eltern, denen ein Gericht, die KESB, Mandatsträger:innen oder Soziale Dienste eine Besuchsrechtsbegleitung oder eine begleitete Übergabe angeordnet haben.
Im Zentrum steht eine positive Kind-Eltern-Begegnung. Dem Kind soll durch die Begleitung ermöglich werden, den von ihm getrenntlebenden Elternteil in einer positiven Atmosphäre sowie in einem geschützten und kindgerechten Rahmen zu treffen. Im Falle einer konflikthaften Übergabesituation wird mit beiden Eltern daran gearbeitet, die Übergabe schrittweise ohne professionelle Hilfe zu bewältigen.
Unterstützung bei Rückplatzierung (Dauer und Frequenz gemäss Vereinbarung)
Die Familie und das betroffene Kind werden beim Austritt aus Heimen, von Pflegeeltern oder anderen Institutionen und bei der Rückkehr nach Hause unterstützt. Die Eltern sollen wieder Sicherheit in ihren erzieherischen Fähigkeiten gewinnen. Mit Kind und Eltern wird am Aufbau eines neuen Vertrauensverhältnisses und positiven Interaktionen gearbeitet. Die Eltern werden darin gestärkt, Alltagsstrukturen aufzubauen und Regeln für ein positives Zusammenleben auszuhandeln.
Bei Bedarf können Familien auch bei einer anstehenden Fremdplatzierung unterstützt werden.
1:1-Begleitung für Kinder/Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, ASS, AD(H)S
Möchten Sie ein Kind mit oben genannten Diagnosen in Ihre Klasse integrieren resp. diesem den Verbleib in Ihrer Klasse ermöglichen und suchen dafür eine Person, die Sie und das Kind auf diesem Weg begleitet?
Benötigen Sie eine Einzelbegleitung für ein Kind mit besonderem Betreuungsbedarf in der Wohngruppe einer stationären Einrichtung, um es dort integrieren zu können
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit wir zusammen besprechen können, welche Schritte nötig sind, um dieses Ziel zu erreichen.
Eine sozialpädagogische Begleitung hilft den Familienmitgliedern dabei, ihre individuellen Ressourcen und Fähigkeiten zu erkennen und auszubauen, sich ihrer Werte bewusst zu werden, neue Lebensperspektiven zu finden und passendere Handlungsweisen zu erproben und zu festigen.
Das Angebot der BeAA Jugend- und Familienbegleitung richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Unterstützung in einer herausfordernden Lebenssituation suchen und diese ohne Zuweisung einer Fachstelle in Anspruch nehmen möchten sowie an Behörden und Institutionen, die sozialpädagogisches Fachpersonal zur Umsetzung einer Massnahme benötigen.
Sozialpädagogische Beratung und Begleitung erfolgen unter Schweigepflicht. Alle personenbezogenen Daten und Inhalte der Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. Andere Personen und Fachstellen werden nur nach Absprache und mit schriftlicher Einwilligung der Jugendlichen/jungen Erwachsenen resp. gemäss gesetzlicher Verpflichtung einbezogen.