Ablauf / Tarife

Ablauf Sozialpädagogische Einzelbegleitung oder Familienbegleitung

  • Anmeldung telefonisch oder per Mail und Auftragsklärung (Passung Auftrag und Angebot)
  • Einholen einer KÜG durch
    • die sorgeberechtigten Eltern
    • die urteilsfähige minderjährige oder die volljährige leistungsbeziehende Person
    • die KESB, das Gericht bzw. die Beistands- oder Vormundsperson in deren Auftrag
    • Drittpersonen oder Fachpersonen mit Vollmacht
    • Pflegefamilien
  • Erstgespräch mit den Eltern, nach Möglichkeit auch mit deren Kindern und Jugendlichen, der zuweisenden Fachperson und der Familienbegleitung (Auftragsklärung, Formulierung von ersten Zielen und Veränderungswünschen).
  • Start Begleitung bei der Familie, beim Jugendlichen zu Hause resp. im aktuellen Lebensumfeld
  • Phasen der Begleitung: Situationserfassung, Analyse, Diagnose, Zielformulierung, Intervention und Evaluation, inkl. eventuelle Gespräche mit anderen Fachpersonen aus dem familiären Umfeld in Absprache mit Familie und zuweisender Stelle
  • Standortgespräch und -bericht nach drei bis sechs Monaten in der gleichen Zusammensetzung wie beim Erstgespräch (Anpassung Ziele und Intensität des Einsatzes, bei Bedarf Einleitung zusätzlicher Massnahmen)
  • Weitere Begleitung und erneutes Standortgespräch usw.
  • Beenden der Zusammenarbeit mit einem Abschlussgespräch inkl. Schlussbericht und Evaluation der Intervention mittels Fragebogen
  • Nach drei bis sechs Monaten Kontaktaufnahme mit Familie/Jugendlichen zur Überprüfung der Nachhaltigkeit der Intervention inkl. Rückmeldung an zuweisende Fachperson

Ablauf Beratung selbstfinanzierende Privatpersonen

  • Anmeldung
  • Erstgespräch mit Klärung des Veränderungswunsches
  • In ca. fünf bis zehn Sitzungen: Informationsgewinnung, Hypothesenbildung, Zielformulierung, Ressourcenaktivierung und Entwicklung von Lösungsideen, Umsetzung im Alltag, Auswertung
  • Feedback und Abschluss
personen-kosten